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Inhalt
Die Neue Philosophie enthält als Kernstück die Beweise für die Unsterblichkeit
der menschlichen Seele und die Existenz Gottes. Diese Ableitungen basieren auf
einem Axiomensystem, welches an dieser Stelle nicht herangezogen werden kann, da
es den hier gezogenen Rahmen bei weitem überschritte.
Ich denke mir zwei eineiige Zwillinge, von denen der eine ich selbst bin.
Ansonsten sollen die Gehirne der beiden Zwillinge bis auf fluktuierende Teilchen
vollständig übereinstimmen.“ Sean sagte: „Stopp! Das ist doch völlig absurd, weil
es solche Zwillinge nie geben wird. Dein Beweis fällt schon am Anfang in sich
zusammen!“
Es ist klar, der Inkarnationsprozeß benötigt einen großen Ankop-pelungs- bzw.
Inkar-nierungsaufwand, da er Körper und Seelen-Universum zu einer
handlungs-begabten Einheit werden läßt. Die östlichen Religionen gehen einfach
vom fertigen Resultat aus. Sie sehen das Problem nicht.
erwiderte Christoph, "ist dadurch bestimmt, daß Gott und die ungeheure Zahl der
Einzelseelen zwei unvollkommene Hälften der Realität bilden, die zusammen erst ein
Ganzes ergeben. Keine Seite kann ohne die andere zur Empfindung und damit zur
eigentlichen Existenz gelangen. Jede der beiden Seinshälften ist auf die Hilfe der
anderen Seite angewiesen.
In dem vorigen Abschnitt wurde untersucht, wie eine so riesenhafte Empfindungs-Monade, wie sie die göttliche Monade darstellt, zu Empfindungen angeregt werden kann. Die Entfernungen im Macro-Universum bemessen sich vielleicht nach Billionen, Trillionen, .. von Lichtjahren. Wie soll da eine gleichzeitige Anregung entfernter Punkte zustande kommen, die zur Empfindung Gottes notwendig ist?
Die geistige Situation der Menschheit ist auf einem Tiefpunkt angekommen. Dies ist aber nur deshalb möglich, weil es der Gesellschaft eigentlich seit Schaffung der sogenannten Hochreligionen im Glauben mehr um die Durchsetzung festgeschriebener Glaubensinhalte ging. Nicht aber um die Erkundung wahrer religiöser Sachverhalte. Das hat die Glaubensinhalte der Religionen insgesamt zerstört.
Datum letzter Änderung: 11.02.2008
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